Ärzte gegen Tierversuche

Ärzte gegen Tierversuche

Grausamste Versuche dürfen trotz EU-Verbots in Deutschland weiterhin durchgeführt werden:


 Schwimmen bis zur Verzweiflung

EU verbietet - Deutschland nicht!

 

Die EU verbietet besonders leidvolle Tierversuche, erlaubt den Mitgliedstaaten aber Ausnahmen. Und genau das hat die Bundesregierung bei der Neufassung des Tierschutzgesetzes getan: Sie hat auf Druck der Tierversuchslobby von der Ausnahme Gebrauch gemacht und auch die allerschlimmsten Tierversuche erlaubt.

 

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Wiederherstellung der Lebensfunktionen (Tod in Narkose), gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett: Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest“ bei Ratten und Mäusen), Verabreichen von Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“ bei Mäusen); die Tiere geben verzweifelt auf und lassen die Schmerzen über sich ergehen, Tod durch Vergiftung, Bestrahlung mit Todesfolge und viele andere Dinge mehr, vor denen wir unsere Leser verschonen wollen. Die Menschen, die diese Experimente durchführen, nehmen die Einteilung der Schweregrade selbst vor. Eine häufige Zu-niedrig-Einstufung ist wahrscheinlich. Eine Analyse von 51 Tierversuchsanträgen aus Bayern ergab, dass zwei Drittel der Forscher die Leiden der Tiere zu niedrig einstufte, kein einziger zu hoch. Und dabei hat die EU eine ganze Reihe von extrem grausamen, aber üblichen Tierversuchen gar nicht in der Liste aufgeführt.

Ein Rechtsgutachten der Hamburger Juristin Dr. Davina Bruhn unterstreicht die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot zumindest der grausamsten Tierversuche und belegt, dass bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht schwerwiegende Fehler zulasten der Tiere begangen worden sind.

 

Ärzte gegen Tierversuche e.V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere sowie Tasso e.V. setzen sich dafür ein, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot von Tierversuchen des Schweregrads „schwer“ umsetzt und diese Versuche gesetzlich verbietet. Juristisch ist das nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken.


Unterstützen kann man mit Spenden oder Unterschriften z. B. auf aerzte-gegen-tierversuche.de


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